

AGB
Klinisch-psychologische Diagnostik und Behandlung ist die Untersuchung, Auslegung, Änderung und Vorhersage des Erlebens und Verhaltens von Menschen unter Anwendung wissenschaftlich-psychologischer Erkenntnisse und Methoden.
Im Falle krankheits- oder urlaubsbedingter Abwesenheit der behandelnden klinischen PsychologIn ist eine Vertretung durch eine andere klinische PsychologIn zulässig, sofern aus fachlicher Sicht nichts dagegen spricht. Vereinbarte Behandlungseinheiten sind auch bei Versäumen des Termins durch Sie zur Gänze zu bezahlen, es sei denn, der Termin wurde Ihrerseits nachweislich zumindest 48 Stunden vor Beginn der Behandlungseinheit abgesagt.
Ihre klinische PsychologIn hat Sie gemäß den Bestimmungen des Psychologengesetzes über die Vorgangsweise bei der klinisch-psychologischen Diagnostik, den voraussichtlichen Behandlungsablauf (Art, Umfang, geplanter Verlauf der Beratung/Behandlung, Setting, Vertretungsregelung), die voraussichtliche Gesamtdauer der Behandlung, die Art der angewendeten Methoden, die Kosten der Diagnostik und/oder Behandlung, allfällige Datenweitergabe, Verarbeitung von Daten, Gründe einer eventuell notwendigen Abänderung der geplanten Vorgangsweise sowie über mögliche Risiken aufgrund der Durchführung oder des Unterbleibens der Behandlung sowie auf die Notwendigkeit der Konsultation eines Arztes bei Vorliegen eines Verdachts auf bestehende somatische Beschwerden hingewiesen.
Klinische PsychologInnen sind gesetzlich verpflichtet, über jede von ihnen gesetzte klinisch-psychologische Maßnahme Aufzeichnungen zu führen. Ihre Klinische PsychologIn hat Ihnen auf Verlangen Auskünfte über die geführte Dokumentation sowie Einsicht in die Dokumentation zu gewähren oder gegen Kostenersatz die Herstellung von Abschriften zu ermöglichen. Ihre Klinische PsychologIn ist verpflichtet, die Dokumentation zehn Jahre aufzubewahren.
Sie erklären sich mit ihrer Unterschrift im Rahmen des Ersttermins einverstanden, dass die Dokumentation, Verarbeitung und Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten - auch elektronisch - erfolgen kann.
Ihre Klinische Psychologin hat den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern über Daten, die zur Abrechnung und Kontrolle derselben notwendig sind, Auskunft zu erteilen bzw. diese zu übermitteln, sofern um einen Kostenersatz angesucht wird. Es empfiehlt sich deshalb bei der Preisgabe von Inhalten, die Ihrer Ansicht nach nicht weitergegeben werden dürfen, zuvor explizit auf diesen Umstand hinzuweisen.